Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.westlotto.de veröffentlichten Website und ihre Unterseiten der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG.

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG ist bemüht, die Websites im Einklang mit den Bestimmungen des

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG),
  • Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG),
  • Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) (§ 10 bis § 10e),
  • der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und
  • der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden bzw. aus §§ 2 und 3 der BITV NRW.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von Januar 2024 bis Februar 2024 durchgeführten Selbstbewertung durch die Firma adesso SE, Adessoplatz 1, 44269 Dortmund.

Folgende Seiten wurden überprüft:

  • Startseite
  • Registrierungs- und Identifizierungsprozess
  • Spielabgabe: Spielschein LOTTO 6aus49, Warenkorb (inkl. Details)
  • Rubbellose: Demo-Los, Los-Kauf, Los-Öffnen, Rubbel-Box

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte bzw. Funktionen sind mit dem Erfolgskriterium noch nicht vereinbar und daher noch nicht barrierefrei:

  • Auf einigen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund und grafischen Bedienelementen zu gering (BITV 1.4.3).
  • Einige Seiten sind nicht optimal ohne Maus nutzbar (BITV 2.1.1).
    • a) Auf manchen Seiten sind die Fokus-Reihenfolge und der Fokus selbst teilweise zu optimieren (BITV 2.4.3 und BITV 2.4.7).
    • b) Auf manchen Seiten sind Formularfelder nicht optimal mit Screenreader und Tastatursteuerung nutzbar. In einigen Fällen gibt es keine detaillierten Hilfestellungen bei der Eingabe (BITV 3.3.2 und BITV 4.1.2).
    • c) Auf einigen Seiten fehlt der Alternativ-Text für Bilder oder ist nicht ausreichend detailliert (BITV 1.1.1).
    • d) Auf einigen Seiten gibt es Module, die semantisch überarbeitet werden müssen (BITV 1.3.1 und BITV 4.1.1).
    • e) Auf einigen Seiten fehlen ARIA-Labels und Title Tags (BITV 4.1.2).
    • f) Auf einigen Seiten werden unpassende Strukturelemente verwendet (BITV 1.3.1).
  • Auf manchen Seiten sind Grafiken in Bildern und nicht als HTML-Text eingebunden (BITV 1.4.5).
  • Auf manchen Seiten sind die Linktexte und/oder Buttontexte sowie Überschriften nicht optimal (BITV 2.4.4 und BITV 2.4.6).

Folgende Funktion ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Folgende Inhalte bzw. Funktionen, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen, sind nicht barrierefrei zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nach § 2 Absätze 2 und 3 BITV 2.0 bzw. § 1 BITV NRW nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:

  • Video-Inhalte und PDFs, die vor Juni 2025 erstellt wurden.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

  • Überarbeitung der obengenannten noch nicht barrierefreien Inhalte bzw. Funktionen bis Q1-2026.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmalig am 15.09.2020 erstellt und zuletzt am 22.06.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den verantwortlichen Personen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreiheit@westlotto.de an .

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

per Telefon: 0211- 855-5 oder

per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.

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Für das Spiel von Rubbellosen und KENO ist es erforderlich, dass wir Sie bei der bundesweiten Aktivitätsdatei melden. Dort wird sichergestellt, dass Sie nicht bei unterschiedlichen Anbietern gleichzeitig spielen. Dieses Vorgehen dient Ihrem Spielerschutz.

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