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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.westlotto.de und ihre Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Verordnung BITVNRW vom 18. Juni 2019 vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer durchgeführten Bewertung mit Hilfe des Tools von AC-Check Accessibility Review (Guidelines: WCAG 2.0 (Level AA)) von WestLotto erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular an unseren Kundenservice wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten ggf. an die zuständige Abteilung von WestLotto übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.

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Was ist eine Aktivmeldung?

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