Artikelbild Glücksspielstaatsvertrag

Das ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt

Der Glücksspielstaatsvertrag, kurz GlüStV, bildet die rechtliche Grundlage für das Glücksspiel in Deutschland. Er definiert klare Ziele und Leitlinien, um Spielangebote sicher, verantwortungsvoll und transparent zu gestalten.

Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten, nachdem alle 16 Landesparlamente ihre Zustimmung gegeben haben. Seitdem sind in ganz Deutschland Online-Glücksspiele erlaubnisfähig. Dies hat zu einer rasanten Marktentwicklung geführt, die bis heute anhält. Auch Westlotto bietet seine Lotterien online und in der App sowie in den rund 3.000 Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen an.

§ 1 Ziele des Staatsvertrags

Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrag sind gleichrangig

  • das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
  • durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
  • den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
  • sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden, und
  • Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.

Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen. So werden deren spezifische Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentiale berücksichtigt.

Quelle: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Glücksspielstaatsvertrag 2021 

Kontrolle und Anpassung im Glücksspielstaatsvertrag

Im Glücksspielstaatsvertrag festgeschrieben ist eine Evaluierung der gesetzlich normierten Maßnahmen und damit die systematische Überprüfung, ob die mit der Regulierung verbundenen Ziele erreicht werden.

Die zentrale und koordinierende Rolle bei der Evaluierung nimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ein. Der Abschlussbricht der fortlaufenden Evaluierung soll Ende 2026 vorliegen. Er bildet die Grundlage für politische Entscheidungen, ob und gegebenenfalls welche Anpassungen beim GlüStV notwendig sind.