28. Juni 2021

GlüStV 2021: Spielerschutz gestärkt

Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft getreten, nachdem alle 16 Landesparlamente ihre Zustimmung gegeben haben. Der Vertrag hat umfassende Änderungen mit sich gebracht und die Gesetzgebung maßgeblich an die aktuelle und gängige Praxis im Glücksspiel angepasst.

Im Fokus der Änderungen steht vor allem der Spielerschutz. Außerdem sind Online-Glücksspiele erlaubnisfähig. Für staatliche Lotterien hat sich hingegen wenig geändert. Bereits seit 2008 gibt es eine gemeinsame Gesetzgebung zur Regelung des Glücksspiels, die der Gesetzgeber immer wieder angepasst hat. Hier die wichtigsten Neuerungen des GlüStV 2021 im Überblick.

Der Gesetzgeber will den Spielerschutz verbessern

Spielersperrdateien:

Die Spielersperrdatei ist eine Spielerschutzmaßnahme zum Schutze von Menschen mit problematischem Spielverhalten. Diese wird im GlüStV2021 zu einem bundesweiten, zentralen und spielformübergreifenden Sperrsystem ausgeweitet. Es müssen alle gesetzlich verpflichteten Glücksspielanbieter an dieses System angeschlossen werden. Wie zum Beispiel alle Sportwett- und Online-Casinoanbieter. Das Ziel: Die Glücksspieler müssen sich lediglich bei einer Institution wie zum Beispiel einem Anbieter sperren. Diese Sperre gilt dann für alle angeschlossenen Glücksspielanbieter.

Sperr-Regelungen:

Spielerinnen und Spieler können sich freiwillig selbst sperren lassen oder aufgrund von Auffälligkeiten im Spielverhalten zwangsgesperrt werden. Sie sind dann von der Teilnahme ausgeschlossen und dürfen nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Rubbellose im Internet sowie die Tageslotterie KENO sind ebenfalls durch die zentrale Sperrdatei erfasst.

Ausgenommen von der Sperrdatei sind jedoch Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Dies ist so im Glücksspielstaatsvertrag gesetzlich vorgeschrieben.

Einzahlungslimit für Spieler:

Für das Online-Glücksspiel gilt über alle Formen hinweg erstmals ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Person im Monat. Individuell das Limit eines Spielers bei einem Anbieter, mit bestimmten Auflagen, auf bis zu 30.000 Euro angehoben werden.

Suchtverhalten im Blick:

Das Spielen auf mehreren Glücksspielplattformen im Internet soll grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Das heißt: Wer bei Anbieter A gerade Online-Poker spielt, kann nicht parallel am virtuellen Spielautomaten von Anbieter B sitzen und so weiter. Dies wird durch ein zentrales System überwacht, an das sich alle Anbieter anschließen.

Glücksspielaufsicht wird gestärkt

Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, eine Gemeinsame Glücksspielaufsichtsbehörde (GGL) der Länder einzurichten, die zentral die Einhaltung der Vorgaben des Glücksspielgesetzes im Internet überwachen soll. Unter anderem betreibt die Glücksspielaufsichtsbehörde die technischen Systeme der Limitdatei und der Aktivitätsdatei. Die Behörde hat im Januar 2023 mit all ihren Systemen die Arbeit aufgenommen und damit die Aufsicht der verschiedenen Landesbehörden abgelöst. Sitz der GGL ist Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt).

Für Lotterien gibt es keine großen Änderungen

Das Lotterieveranstaltungsmonopol der Bundesländer bleibt bestehen. Weiterhin gilt, dass nur die staatlichen Landeslotteriegesellschaften Lotterien veranstalten dürfen und dabei Jackpots bilden, die auf über drei Millionen Euro anwachsen. Weiterhin dürfen diese Lotterieangebote maximal zweimal die Woche gezogen werden.

Verkaufen darf diese Produkte heute und in Zukunft jeder Anbieter mit einer gewerblichen Vermittlererlaubnis für die staatlichen Lotterien. Im stationären Verkauf dürfen die staatlichen Lotterien von WestLotto weiterhin ausschließlich in den WestLotto-Annahmestellen vertrieben werden.

Die Teilnahme an und die Veranstaltung von Zweitlotterien oder Lotteriewetten bleiben verboten. Dies sind Wetten auf den Ausgang der staatlichen Lotterien. Das bedeutet: Diese Kunden nehmen damit gar nicht am echten Lotto teil. Im Gewinnfall besteht keine staatliche Garantie auf Auszahlung und es geht kein Geld ans Gemeinwohl, sondern nur an die in Steueroasen ansässigen Anbieter.

Online-Glücksspiel wird erlaubnisfähig

Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Online-Casinospiele werden erstmals in in Deutschland unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Dabei kann es bei Online-Casinospielen zu individuellen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der möglichen Lizenzen.

Für Online-Sportwetten werden bereits seit Herbst 2020 Konzessionen zur Veranstaltung ausgegeben.

Das sogenannte Trennungsgebot wird im Internet abgeschafft: Bisher war es nicht erlaubt, verschiedene Glücksspielformen auf einer Website anzubieten. Dies wird fortan unter bestimmten Bedingungen möglich sein. So können zum Beispiel Sportwettanbieter – solange sie über eine Lizenz verfügen – auch virtuelles Automatenspiel oder Pokerspiele anbieten. Vor Ort, also im stationären Handel, bleibt das Trennungsgebot bestehen. Ausnahme: In Lotto-Annahmestellen darf weiterhin das reduzierte Sportwettangebot von ODDSET vertrieben werden.

Nicht verwechseln: Virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele

Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene virtuelle Nachbildungen realer Spielautomaten, wie man sie aus Spielhallen, Kneipen oder Raststätten kennt.

Online-Casinospiele sind im Internet angebotene virtuelle Nachbildungen oder Live-Übertragungen von sogenannten Bankhalterspielen, wie man sie aus Spielbanken kennt. Das wären zum Beispiel Roulette, Black Jack oder Baccara, bei denen eine Person – Bankhalter oder Croupier genannt – gegen alle anderen spielt.