15. September 2023

Jugendschutzgesetz als Chance: WestLotto begrüßt konkrete Vorschläge zur Lootbox-Regulierung

Mit einem Sechs-Punkte-Plan hat der Jurist Carsten Bringmann konkrete Chancen für die Regulierung von Lootboxen im Jugendschutzgesetz aufgezeigt. „Damit liegen nun erstmals sehr klare Vorschläge für eine Regulierung auf dem Tisch. Das ist ein wichtiger nächster Schritt, damit wir von der Diskussion ins Handeln kommen“, sagte Ron Schindler, Referent für Responsible Gaming bei WestLotto beim 9. Glücksspielrechtstag in Frankfurt.

Bei der Veranstaltung nahm Bringmann von der Kanzlei Noerr in Düsseldorf in seinem Vortrag folgende Elemente für eine Regulierung in den Blick:

  • Registrierungspflicht
  • Einzahlungslimit
  • Vorgaben für die Ausgestaltung von Lootboxen (Verhinderung irreführender Gestaltung und besonderer Suchtanreize,)
  • Vorgaben für die Werbung von Lootboxen (ggf. bis hin zum Verbot, Verbot unentgeltlicher Lockangebote)
  • Aufklärungspflichten und Hinweise
  • Kennzeichnungspflichten

„Das Jugendschutzrecht ist der geeignete Anknüpfungspunkt für die Regulierung des Phänomens Lootboxen“, verdeutlichte Bringmann zum Abschluss seines Vortrages. Seine Herleitung folgt dem Grundsatz „Was im Glücksspielrecht für Erwachsene gilt, muss im Gamingbereich für Minderjährige gelten.“

WestLotto macht sich seit langem für eine klare Regulierung glücksspielähnlicher Elemente im Gaming stark und setzt sich für einen Runden Tisch unter Beteiligung aller Stakeholder ein. Bringmann zeigte in seinem Vortrag auf, welche Schwierigkeiten sich beim Versuch ergeben, Lootboxen unter Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Gewerberecht oder Glücksspielrecht regulieren zu wollen. Beispiel Glücksspielrecht: Dieses richtet sich an Volljährige, erforderlich sei aber eine Regulierung gerade für Minderjährige. Zudem würde die kohärente Anknüpfung an des Glücksspielrecht die Schaffung eines umfassenden Erlaubnissystems voraussetzen.

Chancen sieht Bringmann hingegen bei einer Regulierung durch das Jugendschutzrecht und nennt hier drei Argumente: Jugendliche seien die wichtigste Schutzgruppe und deshalb besonders in den Fokus zu nehmen. Mit der JuSchG-Reform 2021 habe der Bundesgesetzgeber Regelungen aufgenommen, die auf Lootboxen zielen und damit bereits grundlegende Maßnahmen ergriffen. Ebenfalls mit der Reform 2021 und dem Aufbau der Bundeszentrale für den Kinder- und Jugendmedienschutz habe der Bund sich eindeutig als einheitlicher Adressat für Reformbemühungen positioniert. Eine politische Einigung unter 16 Bundesländern sei damit hier nicht erforderlich.