12. Oktober 2026

Dossier Lootboxen: Gesetzeslage in Deutschland

Die Rechtslage zu Lootboxen in Deutschland ist ungeklärt. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über aktuelle Einordnungen, Vorschläge und Initiativen.

Warum Lootboxen kein Glücksspiel sind

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) und das klassische Glücksspielrecht definieren Glücksspiel über drei Merkmale: 

  1. Geldeinsatz (§ 3 GlüStV) 
  2. Zufallselement 
  3. Gewinnmöglichkeit in Geld oder geldwertem Vorteil 

Lootboxen erfüllen Merkmal 1 und 2, aber in der Regel nicht Merkmal 3: Die virtuellen Gegenstände können nicht direkt in echtes Geld getauscht werden (zumindest nicht offiziell und nicht bei den meisten Spielen.) Deshalb fallen Lootboxen aus dem Glücksspielrecht heraus. 

JuSchG-Novelle 2021  

Jugendschutz ist seinem Wesen nach präventiv angelegt. Er zielt darauf ab, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu adressieren – und nicht erst dann zu reagieren, wenn sämtliche wissenschaftlichen Zusammenhänge abschließend belegt sind. Gerade in dynamischen digitalen Märkten ist dieser Ansatz zentral: Regulatorische Maßnahmen müssen dort greifen können, wo sich belastbare Risikomuster abzeichnen, auch wenn die Forschung im Detail noch weiter ausdifferenziert wird.  

Die Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Jahr 2021 öffnete mit §10b JuSchG die Beurteilung einer Entwicklungsbeeinträchtigung auch für Umstände außerhalb des Medieninhalts selbst – also für „Nutzungsrisiken“.

§ 14 JuSchG: Pflicht zur Kennzeichnung mit Nutzungsrisikohinweisen

  • „In-Game-Käufe (+ zufällige Objekte)“ – Lootboxen mit Kauffunktion 
  • „Druck zum Vielspielen“ – Spieldesigns mit Druck-Mechaniken 
  • „Erhöhte Kaufanreize“ – Monetarisierungsdesigns mit Suchtpotenzial 

Seit Januar 2023: USK setzt neue Kriterien um. Ergebnis: Rund 30% der im JuSchG-Verfahren geprüften Spiele erhielten aufgrund von Nutzungsrisiken (darunter Lootboxen) eine höhere Alterseinstufung als zuvor. 

USK-Umfrage Sommer 2024: 85% der Eltern finden die Zusatzhinweise hilfreich. Aber: 74% der Eltern konnten mit dem Begriff „Lootbox“ nichts anfangen oder kannten die Bedeutung nicht.  

KJM-Gutachten

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlichte im Februar 2024 ein Gutachten, im Auftrag der Landesmedienanstalten.
Zentrales Ergebnis des KJM-Gutachtens: 

„Glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen können sowohl ein problematisches Gaming- wie auch ein problematisches Glücksspielverhalten bei Kindern und Jugendlichen fördern.“ 

GGL-Expertenworkshop 2024

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veranstaltete am 28. Februar 2024 einen Expertenworkshop zur Frage der Lootbox-Regulierung.
Kernaussagen der GGL: 

  • GGL setzt sich für eine umfassende Regulierung von Lootboxen ein 
  • Koordination der rechtlichen Bewertung, ob Lootboxen tatsächlich als Glücksspiel einzustufen sind 
  • Glücksspielrechtliche Einordnung ist nur ein Teil – auch Jugendschutzmaßnahmen sind zentral 

Gesetzentwurf: § 14 JuSchG (2023)

Konkreter Regulierungsentwurf vom 2. Oktober 2023 als juristische Diskussionsgrundlage für politische Entscheider.
Begründung für den Jugendschutzrechtsansatz: 

  • Das GlüStV richtet sich an Volljährige – für den Schutz von Minderjährigen braucht es das JuSchG 
  • Jugendschutz steht im Mittelpunkt der politischen Debatte 
  • Gesetzgeber erhält konkreten Diskussionsvorschlag 

Die 6 Kernpunkte des Entwurfs: Bundesrat-Entschließung 2025

Auf Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Bremen verabschiedete der Bundesrat am 21. November 2025 eine weitreichende Entschließung (Drucksache 517/25): 

  • Prüfauftrag an die Bundesregierung zur Klassifikation von Lootboxen als glücksspielähnliche Mechanismen 
  • Prüfung der Umsetzbarkeit einer verpflichtenden Altersverifikation ab 18 Jahren 
  • Verpflichtung zur Offenlegung von Gewinnwahrscheinlichkeiten 
  • Ausgabenbegrenzungen (Pay-to-Win-Kontrollen) und Warnhinweise analog Glücksspielwerbung 
  • Informationsmaterialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit für Eltern und Jugendliche 
  • Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene im Rahmen des Digital Fairness Acts für Transparenz einsetzen