Lottogewinn
Lotto-Glück. Alle Infos rund um Ihren Lottogewinn
4 Min. Lesezeit
Im Lotto gewonnen?! So geht’s jetzt weiter
Ganz gleich ob großer oder kleiner Gewinn: Wer einmal im Lotto gewonnen hat, kennt diesen Augenblick: Ungläubig schaut man auf die gezogenen Zahlen, überprüft sie zur Sicherheit immer wieder mit dem eigenen Tippschein und stößt endlich mit einem Glas Sekt darauf an. Lottogewinn was tun? So geht’s jetzt weiter.
Was passiert nach einem Lottogewinn?
Wer im Lotto gewinnt, fragt sich: Was passiert jetzt? Je nachdem, ob online oder in einer Annahmestelle gespielt wurde, richtet sich danach auch das weitere Vorgehen.
Online
- Frist: Wurde LOTTO 6aus49 online gespielt, muss zur Auszahlung des Gewinns keine Frist eingehalten werden. Die Gewinne werden automatisch ermittelt und dem Spielkonto gutgeschrieben.
- Legitimation: Da sich Spielerinnen und Spieler bei der Erstanmeldung zu einem Online-Spielkonto einmalig legitimieren müssen, ist im Fall eines Gewinns keine erneute Legitimation oder Durchführung eines Ident-Verfahrens nötig.
- Auszahlungswege: Der Gewinn wird automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben. Er kann von dort automatisch auf das dem Spielkonto hinterlegte Girokonto überwiesen werden. Bei Gewinnen von über 50.000 Euro kann eine alternative Bankverbindung angegeben werden, falls eine Gewinnauszahlung auf das hinterlegte Girokonto nicht gewünscht ist.
Annahmestelle
- Frist: Wurde der Spielschein in einer Annahmestelle abgegeben, kann der Gewinn innerhalb von drei Kalenderjahren eingelöst werden.
- Legitimation: Ab 20.000 Euro gilt ein Gewinn als Zentralgewinn. Für Zentralgewinne ist eine Legitimation nötig. Hierzu muss ein gültiger Lichtbildausweis in der Annahmestelle vorgelegt werden. Wurde über die WestLotto-Karte oder per DauerTipp gespielt, entfällt die Legitimation, da diese in beiden Fällen hier bereits vorliegt.
- Auszahlungswege: Kleinere Gewinne werden direkt in der Annahmestelle ausgezahlt. Ab 250 Euro ist auf Wunsch auch eine Überweisung möglich. Grundsätzlich überwiesen werden höhere Gewinne. Dazu muss in der Annahmestelle die Bankverbindung angegeben werden. Die Auszahlung erfolgt über die Landeslotteriegesellschaft direkt auf das Bankkonto des Lottogewinners.
| Tippabgabe online | Tippabgabe in Annahmestelle | |
| Gewinnermittlung | Automatisch | Am Schalter/Online-Check |
| Kleingewinne | Sofort-Gutschrift | Barauszahlung vor Ort |
| Legitimation | Bei der Registrierung | Ab Zentralgewinn nötig |
| Auszahlung | Bankkonto (hinterlegt) | Bar oder Überweisung (WestLotto-Karte/bzw. DauerTipp) |
| Benachrichtigung | E-Mail/SMS (optional) | Eigenverantwortlich |
|
Zentralgewinn Ab 20.000 € |
Postalische Benachrichtigung |
Postalische Benachrichtigung (mit WestLotto-Karte oder als DauerTipp) |
|
Zentralgewinn Ab 100.000 € |
Ansprechperson zur Beratung | Ansprechperson zur Beratung |
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im Falle eines Lottogewinns zwischen Online Spiel und Annahmestelle auf einen Blick.
So funktioniert die Auszahlung
Die Auszahlung eines Lottogewinns funktioniert ganz einfach. Beim Spiel im Internet werden Gewinne bis 50.000 Euro automatisch gutgeschrieben. Bei Tippabgabe in einer Annahmestelle legt die Spielerin oder der Spieler dort den Tippschein vor und gibt eine Bankverbindung an, auf die der Gewinn ausgezahlt werden soll.
Auszahlung über die Annahmestelle
Mit Hilfe der Original-Spielquittung wird in der Annahmestelle der Gewinn überprüft. Wurde anonym oder mit einer WestLotto-Karte ohne hinterlegte Bankverbindung gespielt, werden Gewinnbeträge bis 250 Euro direkt vor Ort ausgezahlt. Mit hinterlegter Bankverbindung werden die Gewinne automatisch überwiesen. Das gilt auch für alle höheren Gewinne: Für Beträge ab 251 Euro muss in der Annahmestelle eine Bankverbindung angegeben werden, auf die der Gewinn dann ausgezahlt wird.
Auszahlung online
Online werden Gewinne automatisch dem Spielkonto gutgeschrieben bzw. auf das hinterlegte Bankkonto ausgezahlt. Gewinne über 1.000 Euro werden direkt auf das hinterlegte Konto überwiesen. Dies geschieht nach der Ziehung meist am darauffolgenden Werktag. Etwas länger dauert die Überweisung von Hochgewinnen ab 100.000 Euro. Sie unterliegen der Quotenfreigabe und werden in der Regel nach Ablauf einer Woche überwiesen.
Auszahlung von Großgewinnen
Bei höheren Gewinnen ab 251 Euro muss neben der Original-Spielquittung auch eine Bankverbindung und Adresse angegeben werden.
- Bei Beträgen ab 20.000 Euro liegt ein Zentralgewinn vor, bei dem die Spielerin oder der Spieler außerdem postalisch Informationen zum Gewinn erhält.
- Bis 50.000 Euro werden Gewinne automatisch auf das angegebene Konto ausgezahlt. Meist erfolgt dies nach wenigen Tagen.
- Gewinne ab 100.000 Euro zählen zu den Hochgewinnen, die der Quotenfreigabe unterliegen. Hier dauert die Gewinnauszahlung etwas länger. Außerdem können Gewinner das Beratungsangebot von WestLotto mit einer persönlichen Betreuung nutzen.
Stichwort Lottogewinn NRW: Fragen zu Großgewinnen beantwortet auch der Kundenservice von WestLotto, der montags bis samstags von 8 Uhr bis 20 Uhr erreichbar ist. Der Kundenservice für Online-Spielscheinabgaben von LOTTO 6aus49 hat die Rufnummer 0800 401 4040, der Kundenservice für Spielscheinabgaben in der Annahmestelle die 0251 7006-1222.
Lottogewinn und Steuern
Sind Lottogewinne steuerfrei in Deutschland? Die Antwort lautet: Ja, Lottogewinne sind in Deutschland einkommensteuerfrei. Anders sieht es mit Erträgen aus, die später daraus erwirtschaftet werden. Wird das Geld aus dem Lottogewinn angelegt und werden damit Erträge wie Zinsen oder Dividenden erzielt, sind diese Erträge dann steuerpflichtig.
Mehr zu „Sind Lottogewinne steuerfrei?“
Hinweis: Diese Information ersetzt keine Steuerberatung. Es empfiehlt sich im Falle eines größeren Gewinns sich individuell beraten zu lassen.
Mit Lottogewinn anonym bleiben?
Gewinnerinnen und Gewinner können mit Lottogewinn anonym bleiben. Am einfachsten ist das, wenn per Internet, DauerTipp oder WestLotto-Karte mit hinterlegter Bankverbindung gespielt wurde. In diesem Fall werden Gewinne automatisch auf das hinterlegte Girokonto überwiesen. Hat man seinen Tippschein in einer Annahmestelle abgegeben und möchte im Gewinnfall anonym bleiben, kann man den Lottoschein zur Gewinnermittlung auch per Post an WestLotto schicken.
Für alle, die nicht vollständig anonym bleiben wollen: Zum eigenen Schutz sollte man nichts überstürzen. Besser die Freude erst einmal im kleinen Kreis teilen und in Ruhe Entscheidungen treffen. Bei Gewinnen ab 100.000 Euro haben Gewinner die Möglichkeit, das Beratungsangebot der Landeslotteriegesellschaften zu nutzen, u. a. zum Umgang mit Öffentlichkeit und Medien.
Wir nehmen Jugendschutz ernst, denn Glücksspiel in jungen Jahren kann im Erwachsenenalter zu Spielproblemen führen.
- Minderjährige sind vom Spiel in den Annahmestellen konsequent ausgeschlossen.
- Regelmäßige Schulungen des gesamten Personals.
- Testkäufe in den Annahmestellen dienen der zusätzlichen Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
- Online-Teilnahmen sind nur nach Identitäts- und Altersprüfung möglich.
- Spezielle Präventationsangebote für Jugendliche
Unser Spielangebot soll Spaß bringen – daher klären wir über Risiken auf und fördern einen verantwortungsvollen Umgang.
- Wir informieren auf allen Materialien offen und verständlich über Risiken und Hilfsangebote.
- Beim Onlinespiel bieten verschiedene Limiteinstellungen zusätzlichen Schutz.
- Schon bei der Entwicklung von Produkten prüfen wir mit speziellen Tools, wie Risiken verringert werden können.
- Unsere Mitarbeitenden erhalten regelmäßig Schulungen zu allen wichtigen Themen.
Sorgen Sie sich um Ihr Spielverhalten oder das einer nahestehenden Person? Hier finden Sie Kontaktstellen zur Unterstützung.
- www.check-dein-spiel.de; Seite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) mit zahlreichen Informationen, Wissenstest, Selbsttest, Kontaktdaten von Beratungsstellen, Hilfetelefon und dem Angebot einer Online-Beratung.
- www.gluecksspielsucht-nrw.de; Landesfachstelle für Glücksspielsucht NRW mit zahlreichen Informationen, Kontaktdaten von Beratungsstellen, Hilfetelefon und dem Angebot einer Online-Beratung.
Lottogewinn-FAQ
Wer seinen Gewinn in der Annahmestelle geltend machen will, benötigt dazu die Original-Spielquittung und ein Ausweisdokument. Gewinne bis 250 Euro werden direkt ausgezahlt. Bei höheren Beträgen muss eine Bankverbindung über ein bereitliegendes Formular angegeben werden, da Gewinne ab 1.000 Euro grundsätzlich überwiesen werden.
Die Authentifizierung in der Annahmestelle erfolgt wahlweise durch:
- ein hinterlegtes Foto auf der WestLotto-Karte
- Einscannen der vorgelegten WestLotto-Karte
- Vorlage des Ausweisdokuments
WestLotto überprüft die Spielquittung auf Echtheit und Korrektheit und bestätigt dies schriftlich.
Wer gewonnen hat, wartet auf die Lottogewinn-Auszahlung. Wie lange die dauert, hängt von der Art der Tippscheinabgabe (im Internet oder in der Annahmestelle) und der Höhe des Gewinns ab.
Wurde ein Bankkonto hinterlegt, z. B. beim Spiel über das Internet oder mit WestLotto-Karte, werden die Gewinne direkt auf das Spielkonto bzw. auf das im Spielerkonto hinterlegte Bankkonto gebucht. Die Auszahlung erfolgt nach der Ziehung meist unverzüglich. Gewinne bei Abgabe eines Spielscheins in der Annahmestelle können meist am folgenden Werktag vor Ort eingefordert werden. Die Auszahlung in bar ist auf Gewinne bis 250 Euro begrenzt.
Eine Überweisungsgewinn-Anforderungsquittung erhält der Spielteilnehmer in der Annahmestelle als Nachweis für seine Gewinnanforderung. Eine Stornierung der Überweisungsgewinn-Anforderung ist nicht möglich. Sollte der Spielschein verlegt worden sein, so können die Gewinne bis zu 3 Jahre nach dem Tag der Ziehung eingefordert werden. Gewinne der 1., 2. und 3. Gewinnklasse mit einer Gewinnquote von jeweils mehr als 100.000,00 Euro werden nach Ablauf einer Woche seit der Ziehung am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung gebracht. Bei der Anforderung der hohen Gewinne kann es bis zu fünf Wochen dauern, bis es zu einer Auszahlung der Beträge kommt.
Ja, der Name bleibt geheim, wenn die Lottogewinnerin oder der Lottogewinner nichts anderes wünschen. Ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung des Namens, auch nicht bei hohen Gewinnen. Über das Spielgeheimnis informieren auch die Teilnahmebedingungen: Der Name eines Spielteilnehmers darf grundsätzlich nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekannt gegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Lotterieprodukte von WestLotto, einschließlich LOTTO 6aus49, GlücksSpirale, Spiel 77 und weiteren Angeboten.
Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen des Unternehmens bleiben von dieser Vertraulichkeitsregelung unberührt. Das bedeutet, dass WestLotto in bestimmten rechtlich vorgeschriebenen Fällen Auskunft erteilen muss, beispielsweise gegenüber Behörden oder im Rahmen behördlicher Ermittlungen.
Die personenbezogenen Daten werden bei der Registrierung und Spielteilnahme erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dabei gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Ausführliche Informationen zur Datennutzung können unter www.westlotto.de/dsgvo eingesehen werden.
Lottogewinne sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Sie unterliegen keiner der sieben Einkunftsarten, auf die das Finanzamt Einkommensteuer erhebt. Der Gewinn selbst muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden und wird in voller Höhe ausgezahlt.
Allerdings können mittel- und langfristig Steuern anfallen: Auf den Lottogewinn selbst wird keine Einkommensteuer erhoben. Auf die Erträge, die in den Folgejahren mit dem Gewinn erwirtschaftet werden könnten, aber schon. Das betrifft beispielsweise Zinsen aus Geldanlagen, Dividenden aus Aktien oder Mieteinnahmen aus Immobilien, die mit dem Gewinn erworben wurden.
Bei regelmäßigen und hohen Gewinnen kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen. Dann würde Einkommensteuer anfallen. Dies betrifft jedoch nur Berufsspieler, nicht Gelegenheitsspieler.
Bei Schenkungen gelten Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsgrad, beispielsweise 400.000 Euro bei eigenen Kindern. Darüber hinaus würde Schenkungssteuer anfallen.
Grundsätzlich gilt bei der Einforderung von Lottogewinnen: Nur wer den Spielschein vorlegen oder sich über sein registriertes Konto authentifizieren kann, hat Anspruch auf die Gewinnauszahlung. Wurde der Spielschein online oder mit einer WestLotto-Karte in der Annahmestelle ausgestellt, ist nachvollziehbar, zu welchem Konto der Gewinn gehört. Denn: Bei der Teilnahme über das Internet oder mit einer registrierten WestLotto-Karte in der Annahmestelle werden alle Spieldaten elektronisch gespeichert. Der Spielvertrag kommt durch die zentrale Speicherung der Daten zustande. Gewinne werden automatisch dem elektronischen Spielkonto gutgeschrieben und können auf das hinterlegte Bankkonto ausgezahlt werden.
Wurde jedoch anonym in einer Annahmestelle gespielt – ohne Kundenkarte oder App – kann, so lange der verlorene Spielschein nicht wiedergefunden wird, der Gewinn nicht eingefordert werden. Bei anonymen Spielscheinen fehlt die Zuordnung zum Spielteilnehmer. Selbst Nachweise über Ort und Zeit des Spiels, die Kenntnis der Zahlen oder Zeugen beim Ausstellen des Spielscheins helfen hier nicht weiter. Es gilt: Nur wer die Spielquittung vorlegt, kommt an die Gewinnauszahlung. Falls sich die Spielquittung nach längerer Zeit wiederfindet: Der Gewinn kann innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.
Der telefonische Support und der Kundenservice von WestLotto ist montags bis samstags von 8 Uhr bis 20 Uhr erreichbar. Kundinnen und Kunden können sich hier rund um das Spielangebot von WestLotto und zur Spielabwicklung beraten lassen.
Der Kundenservice für Online-Spielscheinabgaben hat die Rufnummer 0800 401 4040
Der Kundenservice für Spielscheinabgaben in der Annahmestelle ist unter 0251 7006-1222 zu erreichen
Weitere Informationen bietet die Seite WestLotto Kundenservice. Hier werden häufige Fragen zu Vorgängen in der Annahmestelle sowie zum Angebot im Internet oder der WestLotto App beantwortet.