Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Spielteilnahme mittels WestLotto-Karte

Ergänzend zu den jeweiligen Teilnahmebedingungen von WestLotto für einzelne Spiel- und Wettarten gelten bei der Spielteilnahme mittels WestLotto-Karte zur Vereinfachung der Gewinnauszahlung folgende Bedingungen:

1. Mit der WestLotto-Karte ist sichergestellt, dass dem Spielteilnehmer alle Gewinne auf ein von ihm benanntes Konto überwiesen werden, soweit er diese nicht bereits in einer WestLotto-Annahmestelle abgeholt hat. Die Verknüpfung einer WestLotto-Karte mit einer WestLotto Basis-Karte ist möglich.

2. Die WestLotto-Karte kann in den WestLotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen oder unter www.westlotto.de beantragt werden. Minderjährige können keine WestLotto-Karte beantragen.

Für die Beantragung der WestLotto-Karte in einer WestLotto-Annahmestelle wird ein dort vollständig ausgefülltes Formular „Kundendaten“ oder ein unter www.westlotto.de vorbereiteter und ausgedruckter Antrag oder an einem entsprechenden Terminal vorbereiteter und codierter Antrag in das Terminal eingelesen. Eine WestLotto-Karte wird grundsätzlich nur auf eine Person ausgestellt, wobei der Vorname, der Zuname, das Geburtsdatum, die Anschrift und die Bankverbindung vollständig genannt sein müssen. Es wird eine „Infoquittung Bestellung WestLotto-Karte“ mit den vom Terminal erkannten Daten ausgedruckt. Der Kunde überprüft, ob seine Daten korrekt gelesen und auf die Infoquittung übertragen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine Korrektur mittels des Terminals. Werden Daten korrigiert, wird jeweils eine neue Infoquittung erstellt und zur Prüfung an den Kunden ausgehändigt. Sind die Daten korrekt, erhält der Spielteilnehmer eine endgültige Quittung „Bestellung WestLotto-Karte“. Diese beinhaltet den Ausdruck über seine nun im System gespeicherten Daten. Der Spielteilnehmer hat den endgültigen Ausdruck ebenfalls zu kontrollieren.

Mit der endgültigen Bestellquittung erhält der Spielteilnehmer eine vorläufige WestLotto-Karte in Form einer zusätzlichen Quittung mit seinem Namen und seiner Kartennummer, mit der bis zur Erstellung einer endgültigen WestLotto-Karte Spielaufträge platziert werden können. Die vorläufige WestLotto-Karte dient der Zuordnung der gespeicherten Daten zu den mit ihr gespielten Spielaufträgen.

Die Stornierung eines Antrages für die WestLotto-Karte ist nur am Tag der Beantragung so lange möglich, wie noch kein Spielauftrag mit der vorläufigen WestLotto-Kartegespeichert oder platziert wurde.

Ca. 2 – 3 Wochen nach Beantragung in der WestLotto-Annahmestelle oder unter www.westlotto.de erhält der Spielteilnehmer seine endgültige WestLotto-Karte in Form einer Barcode-Karte zugesandt. Die WestLotto-Karte ist mit der Karten-Nummer und dem Vor- und Zunamen des Karten-Inhabers versehen. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung des Spielteilnehmers werden bei WestLotto gespeichert. Darüber hinaus kann der Inhalt von bis zu sechs Spielscheinen GlücksSpirale, LOTTO 6aus49 Normal/System (ohne GlücksSpirale), Eurojackpot Normal/System (ohne GlücksSpirale), TOTO 6aus45 Auswahlwette Normal/System (ohne GlücksSpirale), KENO, einschließlich der Losnummer der Zusatzlotterien oder entsprechender Quicktipps ohne Losnummer in der Zentrale für die WestLotto-Karte gespeichert und bei Bedarf für die Platzierung eines Spielauftrages genutzt werden. Der Spielteilnehmer erhält mit der Zusendung der endgültigen WestLotto-Karte eine Mitteilung über die gespeicherten persönlichen Daten. Der auf der WestLotto-Karte aufgedruckte Name des Spielteilnehmers sowie alle anderen Daten sind unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen. Korrekturen sind dem Unternehmen umgehend mitzuteilen. Falschüberweisungen aufgrund falsch erfasster, vom Spielteilnehmer nicht korrigierter Daten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.

3. Der Spielteilnehmer kann mit der WestLotto-Karten-Nummer oder der DauerTipp-Nummer zuzüglich seines Geburtsdatums und der letzten drei Ziffern seiner IBAN unter www.westlotto.de eine verkürzte Registrierung vornehmen. Nach Eröffnung des Kundenkontos erhält er dann in seinem Kundenkonto Einsicht über die Daten seiner WestLotto-Karte. Spielteilnehmer, welche sich ohne WestLotto-Karten-Nummer oder DauerTipp-Nummer im Internet registrieren, erhalten erst nach erfolgter vollständiger Identifizierung Einsicht in die Daten.

4. Die WestLotto-Karte kann auch direkt auf www.westlotto.de beantragt werden. Online registrierte und abgeschlossen identifizierte Spielteilnehmer haben die Möglichkeit über die Homepage www.westlotto.de sowie über die WestLotto-App eine digital erstellte WestLotto-Karte zu erlangen. Der Spielteilnehmer kann hierzu in seinem Log-in-Bereich vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Spielteilnahme mittels WestLotto-Karte einsehen und diese bestätigen. Die bei der Registrierung verwendeten Daten – Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung des Spielteilnehmers werden für die digital erstellte WestLotto-Karte übernommen. Darüber hinaus kann der Spielteilnehmer in der WestLotto-Annahmestelle den Inhalt von bis zu sechs Spielscheinen GlücksSpirale, LOTTO 6aus49 Normal/System (ohne GlücksSpirale), Eurojackpot Normal/System (ohne GlücksSpirale), TOTO 6aus45 Auswahlwette Normal/System (ohne GlücksSpirale), KENO, einschließlich der Losnummer der Zusatzlotterien oder entsprechender Quicktipps ohne Losnummer in der Zentrale in der digital erstellten WestLotto-Karte mittels Barcode speichern lassen und bei Bedarf für die Platzierung eines Spielauftrages nutzen. Die WestLotto-Karte kann inklusive des Barcodes ausgedruckt oder aber im Log-in-Bereich der WestLotto-App zum Spiel in der Annahmestelle genutzt werden.

Falschüberweisungen aufgrund im Log-in-Bereich falsch erfasster, vom Spielteilnehmer nicht korrigierter Daten gehen zu Lasten des Spielteilnehmers.

Eine Stornierung oder Kündigung der digital erstellten WestLotto-Karte (Deaktivierung) kann durch den Spielteilnehmer jederzeit gegenüber dem Kundenservice unter den in Nummer 10 genannten Kontaktdaten erfolgen.

Auch ohne Online-Registrierung kann mit der WestLotto-App die WestLotto-Karte durch Scannen des Barcodes digitalisiert werden.

5. Die vom Spielteilnehmer auf dem Antrag angegebenen Daten werden zwecks Bearbeitung des Antrages für die WestLotto-Karte und Überweisung von Gewinnen von WestLotto im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet. Die Zustimmung zur Speicherung dieser Daten wird vom Spielteilnehmer durch seine Unterschrift auf dem Antragsformular oder aber online durch ausdrückliche Zustimmung im Log-in-Bereich erteilt.

6. Voraussetzung für die Spielteilnahme mittels WestLotto-Karte ist, dass die WestLotto-Karte in der WestLotto-Annahmestelle vor dem Einlesen des Eingabebeleges, Neueinlesung der Spielquittung, der Abgabe eines Quicktipps bzw. eines Tipps mit der mittels der WestLotto-Karte in der Zentrale gespeicherten Daten, in das Terminal eingelesen bzw. die Nummer der WestLotto-Karte eingegeben wird. Auf der Spielquittung werden zusätzlich die Nummer der WestLotto-Karte und der Name des Spielteilnehmers aufgedruckt. Sofort nach Erhalt der Spielquittung hat der Spielteilnehmer den gesamten Inhalt der Spielquittung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen.

7. Gewinne über € 5.000,00 werden direkt auf das vom Spielteilnehmer angegebene Bankkonto überwiesen. Zusätzlich erhält er eine schriftliche Benachrichtigung über den erzielten Gewinn. Gewinne bis zu € 5.000,00 können vom Spielteilnehmer innerhalb von fünf Wochen nach Gewinnanfall gegen Rückgabe der Spielquittung in jeder WestLotto-Annahmestelle in Nordrhein-Westfalen geltend gemacht werden. Bei Spielteilnahme über mehrere Wochen beginnt die Frist zur Geltendmachung in der WestLotto-Annahmestelle für weitere in diesem Spielzeitraum angefallene Gewinne mit dem Zeitpunkt des ersten Gewinnes, der nicht in der WestLotto-Annahmestelle abgeholt wurde. Die Auszahlung eines Gewinnbetrages bis € 250,00 erfolgt in der WestLotto-Annahmestelle in bar. Bei Gewinnen, die den Betrag von € 250,00 übersteigen, erfolgt eine Überweisung auf das der WestLotto-Karte zugeordnete Bankkonto. Der Annahmestellenleiter kann einen Gewinnbetrag bis € 1.000,00 auch in bar auszahlen. Die Auszahlung erfolgt mit befreiender Wirkung an den Inhaber der Spielquittung. Sollte ein Gewinn nicht innerhalb der oben genannten Fristen in der WestLotto-Annahmestelle abgeholt werden, wird dieser und alle weiteren noch nicht abgeholten Gewinne dieses Spielauftrages auf das der WestLotto-Karte zugeordnete Bankkonto überwiesen.

8. Der Spielteilnehmer hat eine Änderung seiner persönlichen Daten umgehend dem Unternehmen mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Verlust der WestLotto-Karte oder Änderung von Name, Anschrift oder Bankverbindung. Die Mitteilung an das Unternehmen erfolgt per E-Mail, Fax oder Brief mittels eines in der WestLotto-Annahmestelle ausliegenden Formulars oder mittels der auf der Rückseite des WestLotto-Karte-Anschreibens ausgedruckten Veränderungsanzeige.

9. Der Vertrag über die Ausstellung einer WestLotto-Karte kann vom Spielteilnehmer jederzeit unter Rückgabe der WestLotto-Karte gekündigt werden. Die WestLotto-Karte ist nicht übertragbar.

10. Für die Haftung gelten die Haftungsregelungen der Teilnahmebedingungen der jeweiligen Lotterien/Wetten, die in jeder WestLotto-Annahmestelle erhältlich sind.

11. WestLotto steht Ihnen montags bis donnerstags von 7.45 – 16.45 und freitags von 7.45 – 12.45 Uhr unter der Telefonnummer 0251/7006-1222 oder Telefax 7006-1223 zur Verfügung.